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Presse: Premiere droht Sammelklage der Verbraucherzentrale


20.11.2006
aktiencheck.de

Unterföhring (aktiencheck.de AG) - Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in der vergangenen Woche in einem Grundsatzurteil die Klagemöglichkeiten von Verbraucherverbänden gestärkt hat, plant die Verbraucherzentrale Hamburg eine Sammelklage gegen den Bezahlfernsehsender Premiere AG (ISIN DE000PREM111 / WKN PREM11). Dies berichtet die "WirtschaftsWoche" am Montag.

Nach Angaben des Magazins, das sich auf Günter Hörmann, den Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, beruft, soll die Sammelklage in den nächsten Tagen zugestellt werden. Laut Hörmann geht es um die Ansprüche von rund 250 Kunden, die ihr Premiere-Abo gekündigt hatten. Wie vertraglich vereinbart, hätten sie daraufhin ihre Smartcard (die für den Empfang des Programms notwendige Datenkarte) an den Sender zurückgeschickt. Premiere teilte den Betroffenen jedoch mit, keine Karte erhalten zu haben, und stellte jeweils 35 Euro Schadenersatz in Rechnung. Zu Unrecht, glaubt Hörmann. Da sich bei der geringen Streitsumme eine Klage für den einzelnen Kunden nicht lohne, habe man sich die Forderungen abtreten lassen, so Hörmann.

Premiere weist die Vorwürfe dem Magazin zufolge zurück. Tests hätten "keine Auffälligkeiten" ergeben. Könne der Kunde glaubhaft versichern, die Karte verschickt zu haben, "zeigen wir uns in jedem Stadium des Mahnverfahrens ihm gegenüber kulant".

Die Aktie von Premiere gibt aktuell 2,03 Prozent auf 12,56 Euro ab. (20.11.2006/ac/n/d)


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